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Übersetzung eines slowakischen Führungszeugnisses

Das slowakische Führungszeugnis (auch Strafregisterbescheinigung, Strafregisterauszug) ist bei uns eins der am häufigsten übersetzten amtlichen Dokumente. Sie benötigen es möglicherweise beim Antritt eines Jobs im In- oder Ausland, für geschäftliche Zwecke, bei der Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung oder in anderen wichtigen Lebenssituationen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dieses Zeugnis zu Hause und im Ausland einholen können, wann Sie eine Apostille, eine Übersetzung oder eine Superlegalisation benötigen und wie dabei vorzugehen ist.

Wo und wie erhält man das Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis kann nur von der Person beantragt werden, die es betrifft, oder von einer Person, die dafür ermächtigt ist. Es kann persönlich, elektronisch und auf dem Postweg auf verschiedene Weise eingeholt werden.

Am schnellsten geht es, wenn Sie Ihr Führungszeugnis persönlich an einer der folgenden Stellen einholen:

  • Beim Strafregisteramt der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen RepublikDiese Vorgehensweise empfehlen wir vor allem jenen, die wissen, dass ihr Führungszeugnis apostilliert oder superlegalisiert werden muss. Im Gegensatz zu anders ausgestellten Führungszeugnissen enthält es nämlich den Stempelabdruck der Generalstaatsanwaltschaft, dessen Echtheit in diesem Falle geprüft wird.
  • In den Filialen der Slowakischen Post mit integriertem Servicepunkt (IOMO): Auf diese Weise erhalten Sie das Führungszeugnis zusammen mit einer zweiseitigen Prüfungsklausel. Wir empfehlen Ihnen, dies zu bedenken, insbesondere wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Ausland verwenden wollen. Die Klausel ist nämlich sein gültiger Bestandteil und muss ebenfalls übersetzt werden.
  • Bei einer Auslandsvertretung der Slowakei: Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie Ihr slowakisches Führungszeugnis auch bei der Botschaft oder beim Konsulat im jeweiligen Land einholen. Für nähere Informationen empfehlen wir Ihnen, direkt die zuständige Auslandsvertretung zu kontaktieren.

Wenn Sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen, können Sie Ihr Führungszeugnis auch bequem von zu Hause über das Zentralportal der öffentlichen Verwaltung (slovensko.sk) einholen. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis mit elektronischem Chip (eID-Card), den aktivierten persönlichen Sicherheitscode (BOK) und ein Chipkartenlesegerät. Gleich nach der Antragsabgabe sollte Ihnen der Auszug im PDF-Format zugestellt werden, der bei elektronischen Handlungen die Rechtskraft eines Originals besitzt. Diese Möglichkeit empfehlen wir also besonders jenen, die ihr Führungszeugnis oder seine Übersetzung elektronisch einreichen werden.

Das Führungszeugnis können Sie schließlich auch auf dem Postweg erhalten, indem Sie einen Antrag an die Adresse des Strafregisteramts der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakei schicken. Dieser sollte den ausgefüllten Antrag mit Ihrer Unterschrift enthalten, die zuvor von einem Notar oder Standesamt beglaubigt wurde, sowie einen Beleg für die Bezahlung der Verwaltungsgebühr (z. B. eine Stempelmarke oder einen Überweisungsbeleg).

Wichtige Informationen zur Übersetzung

Wenn Sie das slowakische Führungszeugnis im Ausland vorlegen wollen, werden Sie fast immer auch seine Übersetzung von einem beeidigten slowakischen Übersetzer benötigen. Bei uns erhalten Sie eine solche bestätigte Übersetzung bereits ab 19,90 € und standardmäßig innerhalb von 48 Stunden.

Für ein unverbindliches Preisangebot können Sie uns über dieses Formular kontaktieren.

Wie jede andere bestätigte Übersetzung muss auch die bestätigte Übersetzung des Führungszeugnisses am Ende mit einer bestimmten Form des Originals gebunden werden. Hinsichtlich der verlangten Form der Bindung dieser Übersetzung sollte man sich stets bei der Institution informieren, bei der man sie vorlegen will. Da die meisten Institutionen ein Führungszeugnis verlangen, das nicht älter als 3 Monate ist, wird seine bestätigte Übersetzung meist mit dem Originaldokument gebunden. Dies gilt nicht, wenn Sie die Übersetzung elektronisch einreichen, beispielsweise als Bestandteil eines Online-Visumsantrags. In diesem Fall reicht es in der Regel aus, uns einen qualitativ hochwertigen Scan Ihres Führungszeugnisses zu schicken und eine offizielle elektronische Übersetzung zu bestellen.

Apostille und Superlegalisation – wann braucht man sie und wie ist das Verfahren?

Bei der Verwendung eines slowakischen Führungszeugnisses im Ausland wird oft eine höhere Form der Beglaubigung durch eine Apostille oder eine Superlegalisation verlangt. Dieser Prozess dient dazu, die Echtheit des amtlichen Stempels und der Unterschrift auf einem Dokument zu beglaubigen, damit sie von den Behörden eines anderen Landes als gültig anerkannt werden. Mehr über die höhere Form der Beglaubigung und ihre Formen erfahren Sie beispielsweise hier.

Die Apostille/Superlegalisation des Führungszeugnisses wird im Ausland oftmals bei Eheschließungen, bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft, eines langfristigen oder dauerhaften Wohnsitzes, bei der Gründung eines Unternehmens oder verschiedenen anderen Amtshandlungen verlangt. Da die Anforderungen ausländischer Institutionen unterschiedlich sein können, sollte man sich jeweils dort informieren, wo man das Führungszeugnis vorlegen wird.

Sie haben festgestellt, dass Sie Ihr Führungszeugnis apostillieren müssen?

Hier erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen müssen:
  1. Die Originalpapierversion des Führungszeugnisses, auf der sich auch der echte Stempelabdruck der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik befinden muss, lassen Sie sich bei der Konsularabteilung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik
  2. Das derart beglaubigte Führungszeugnis lassen Sie sich dann von einem in der Liste des slowakischen Justizministeriums eingetragenen, vereidigten Übersetzer übersetzen.
  3. In Fällen, in denen ein Dokument apostilliert wurde, muss die Übersetzung in der Regel ebenfalls apostilliert werden. Diese zweite Apostille bestätigt die Echtheit des Stempels und der Unterschrift des vereidigten Übersetzers und wird erst nach der Übersetzung beim Landgericht

Sie benötigen eine Apostille für Ihr Führungszeugnis, haben aber keine Zeit? Dann können Sie sich mit dem gesamten Prozess einfach an uns wenden. Zur Sicherstellung beider Apostillen sowie auch der Übersetzung benötigen wir nur das Original Ihres Führungszeugnisses in Papierform und den Namen des Landes, in dem Sie die Übersetzung verwenden wollen.

Mehr über unseren zusätzlichen Service erfahren Sie hier.

Sie planen die Verwendung des Führungszeugnisses in einem Land, das dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten ist?

Dann erwartet Sie ein mehrstufiger Prozess zur Beglaubigung des Dokuments oder eine sog. Superlegalisation, die folgende Schritte umfasst:

  1. Nach der Einholung des Führungszeugnisses müssen Sie es für die Verwendung im Ausland bestätigen lassen. Das können Sie direkt bei der Generalstaatsanwaltschaft der Slowakischen Republik tun und es ist in der Regel kostenlos.
  2. Das Originalführungszeugnis mit Stempel und Bestätigung von der Generalstaatsanwaltschaft legen Sie zu einer ersten Beglaubigung beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Slowakischen Republik
  3. Erst dann können Sie ein derart beglaubigtes Führungszeugnis von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.
  4. Nach der bestätigten Übersetzung erfolgt für gewöhnlich die Apostillierung der Übersetzung beim Landgericht, bei der durch die Apostille die Echtheit von Stempel und Unterschrift des Übersetzers beglaubigt wird.
  5. Wenn die Übersetzung apostilliert wurde, muss sie erneut vom Außenministerium der Slowakischen Republik beglaubigt werden.
  6. Schließlich erfolgt eine abschließende konsularische Superlegalisation bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes mit Sitz in der Slowakei, nach der Sie ein vollständig superlegalisiertes Führungszeugnis in der Hand haben, das im Ausland verwendet werden kann.
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