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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

Beeidigte Übersetzungen werden in Papierform ausgefertigt und mit einem weiß-blau-roten Band mit dem Originaldokument oder einer notariell beglaubigten Kopie oder einer einfachen Fotokopie fest verbunden.

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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG - BESCHEINIGTE ÜBERSETZUNG

Wir sind ständig per E-Mail erreichbar, um für Sie Übersetzungen anzufertigen, die Sie auch bequem von zu Hause oder Ihrer Firma aus bestellen können. Sie senden uns den Text per E-Mail zum Übersetzen zu, und wir senden Ihnen die Übersetzung in der gewünschten Sprache zurück. Solch eine Übersetzung wird nicht von einem beeidigten Übersetzer bescheinigt.

Die Kunden lassen sich bei uns am häufigsten für folgende Dokumente bescheinigte Übersetzungen ausfertigen:

  • Verträge aller Art
  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Jahresabschlüsse
  • Steuererklärungen
  • Zeugnisabschriften
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • polizeiliche Führungszeugnisse
  • Unterlagen für eine Ausschreibungen
  • Rechnungen oder Kaufverträge
  • Zeugnisse
  • Diplome
  • Fahrzeugbriefe (Abmeldung)
  • Zertifikate
  • Konformitätserklärungen
  • Nachweise einer fachlichen Befähigung

Womit wird eine beglaubigte Übersetzung gebunden?

Eine beeidigte Übersetzung muss immer mittels einer Trikolore mit jenem Dokument verbunden werden, von dem die Übersetzung angefertigt wurde, und zwar deshalb, damit der beeidigte Übersetzer in der Klausel nach der Übersetzung erklären kann, dass seine Übersetzung mit dem beigefügten Text übereinstimmt, und dies durch sein amtliches Siegel des Übersetzers und seine Unterschrift bestätigen kann.

Brauche ich tatsächlich eine beglaubigte Übersetzung?

(beglaubigte Übersetzung = bescheinigte Übersetzung = Übersetzung mit Stempel = amtlich beglaubigte Übersetzung = behördliche Übersetzung) Verlangt die Institution, der ich die Übersetzung vorlegen werde, eine beglaubigte Übersetzung mit Stempel?

Womit wird eine beglaubigte Übersetzung gebunden?

Eine beeidigte Übersetzung muss immer mittels einer Trikolore mit jenem Dokument verbunden werden, von dem die Übersetzung angefertigt wurde, und zwar deshalb, damit der beeidige Übersetzer in der Klausel nach der Übersetzung erklären kann, dass seine Übersetzung mit dem beigefügten Text übereinstimmt, und dies durch sein amtliches Siegel des Übersetzers und seine Unterschrift bestätigen kann.

In der Regel gibt es 3 Möglichkeiten, womit die Übersetzung gebunden werden kann:
  1. mit dem Original des Dokuments
  2. mit einer notariell beglaubigten Kopie des Originals
  3. mit einer gewöhnlichen (nicht beglaubigten) Kopie

WICHTIGE INFORMATION: Womit eine Übersetzung gebunden wird (bzw. was Sie uns zur Verbindung mit der Übersetzung übergeben sollen), ist keine Frage an uns (die Übersetzungsagentur oder den Übersetzer), sondern an die Institution, an die die Übersetzung übergeben wird. Es ist notwendig, sich bei den entsprechenden Stellen im Voraus zu informieren, damit Sie diese Information an uns weiterleiten können.

Nähere Beschreibung der einzelnen Möglichkeiten:

1. VERBINDUNG MIT DEM ORIGINAL DES DOKUMENTS.
Falls Sie verlangen, dass die Übersetzung mit dem Original verbunden wird, müssen Sie sich darüber bewusst sein, dass das Original beim Verbinden gelocht wird und für immer mit der Übersetzung verbunden wird. Nach der Übergabe des so verbundenen Dokuments an die zuständige Institution könnte Ihnen das Original zukünftig fehlen. Aus diesem Grund werden zum Beispiel Übersetzungen von Diplomen nie mit den Originalen verbunden. Mit den Originalen werden meistens solche Dokumente verbunden, die wiederholt ausgestellt, unterzeichnet, gestempelt u.Ä. werden können (z.B. Auszug aus dem Strafregister).
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Termine und Lieferung

Termine

Der Standardtermin für die Ausfertigung einer nicht sonderlich umfangreichen Übersetzung beträgt 1-3 Werktage, in Abhängigkeit von der Sprache und von Art und Umfang des Dokuments. Für Englisch und Deutsch in Kombination mit Slowakisch können wir auch kürzere Zeiten anbieten, dies hängt jedoch auch von der aktuellen Auslastung unserer Übersetzer ab. In der Kalkulation geben wir den preisgünstigsten üblichen Ausfertigungstermin an. Wenn Sie die Übersetzung zu einem konkreten Termin benötigen, geben Sie diesen Termin in Ihrer Anfrage an und wir berechnen, ob der Umfang Ihres Ausgangstextes bei diesem Termin unter die Expressgebühr fällt oder nicht und wenn ja, dann geben wir im Preisangebot auch deren Höhe an.

Übergabe der Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen müssen stets in physischer Form übergeben werden, da sie mit dem trikoloren Band gebunden und dem Stempel des Urkundenübersetzers ausgestattet sind. Die Übersetzung können Sie persönlich bei uns im Büro abholen, oder wir schicken sie Ihnen per Nachnahme, bei Vorkasse auch per Einschreiben. Wenn Sie an einer anderen Form interessiert sind (zum Beispiel per Kurier), geben Sie dies bitte in Ihrer Anfrage an. Die Preisliste für die verschiedenen Lieferarten finden Sie hier.

Wie wird eine amtliche (gerichtliche) Übersetzung bestellt?

Vorgehensweise bei der Bestellung einer amtlichen Übersetzung: Die Institution, die von Ihnen eine gerichtliche Übersetzung verlangt (Amt, Geschäftspartner, Arbeitgeber...), gewährt Ihnen Informationen darüber, womit die Übersetzung verbunden werden soll.

Die beglaubigte Übersetzung kann gebunden werden mit:
1. dem Originaldokument;
2. einer notariell beglaubigten Kopie des Originals (wenn der Stempel des Notars nicht in der Zielsprache verfasst ist, wird auch dieser übersetzt);
3. einer gewöhnlichen Kopie des Originals (bzw. dem Ausdruck eines eingescannten Dokuments, das Sie uns per E-Mail schicken).
Weitere Informationen zu diesen Optionen finden Sie hier.



Wenn Sie uns mit der Bitte um Erstellung eines Preisangebots ansprechen, geben Sie bitte Folgendes an:
  • dass die Übersetzung beglaubigt erstellt werden muss (bzw. wie viele Ausfertigungen der Übersetzung Sie brauchen);
  • von welcher Sprache in welche Sprache übersetzt wird (besonders wichtig, falls der Quelltext mehrsprachig ist);
  • womit die Übersetzung verbunden wird, Form und Termin der Zustellung des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie;
  • senden Sie die eingescannte bzw. fotografierte Version des kompletten Dokuments zur Übersetzung an info@top-preklady.sk bzw. bringen Sie das Dokument persönlich vorbei;
  • geben Sie den gewünschten Ausfertigungstermin bzw. den spätesten zulässigen Termin für die Ausstellung der Übersetzung an;
  • die Art der Abholung der Übersetzung (persönlich, per Post, per Kurierdienst);
  • Ihre Kontaktangaben für eventuelle Rückfragen (insbesondere eine Telefonnummer) sowie auch komplette Abrechnungsdaten (bei natürlichen Personen reicht die gesamte Adresse des ständigen Wohnsitzes aus).

Sobald wir alle notwendigen Informationen haben, erstellen wir Ihnen gern so bald wie möglich eine Preiskalkulation und legen sie Ihnen zur Genehmigung vor. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt und Sie uns per E-Mail Ihre Zustimmung zur Preiskalkulation zusenden, wodurch Sie bestätigen, dass Sie die Übersetzung bestellen, betrachten wir Ihre Bestellung als bestätigt und beginnen mit der Arbeit an der Übersetzung. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und Sie bisher von uns keine Bestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie das telefonisch nachfragen bzw. uns zu einer sofortigen Empfangsbestätigung auffordern.

Möchten Sie Ihre Anforderung schnell und bequem eingeben? Nutzen Sie unser Anforderungsformular und wir erstellen Ihnen umgehend eine unverbindliche Kalkulation.

*Wenn Sie eine Übersetzung aus einer Sprache bestellen, die in einem anderen Zeichensystem geschrieben ist (z. B. im kyrillische Alphabet) und im Text Eigennamen vorkommen (z. B. in einer russischen Geburtsurkunde), benötigt der Übersetzer deren übliche Transkription ins lateinische Alphabet (üblicherweise aus dem Reisepass), damit es dann bei Behördengängen keine Probleme gibt, wenn Angaben in einer beglaubigten Übersetzung nicht mit den Angaben in offiziellen Ausweisdokumenten übereinstimmen.

Häufig gestellte Fragen

Warum müssen Sie für die Ausarbeitung eines Preisangebots zuerst den Ausgangstext sehen?

Die Ausarbeitung des Preisangebots ist eine verhältnismäßig komplexe Angelegenheit und umfasst unter anderem folgende Schritte, die wir ohne den Ausgangstext nicht ausführen könnten:

  • wir ermitteln den Übersetzungsumfang (da bei beglaubigten Übersetzungen auch eine physische Seite als zwei berechnet wird, wenn sich darauf mehr als 1800 Zeichen befinden das sehen wir schon und geben Ihnen Bescheid)
  • wir sehen uns die Stempel auf dem Dokument genauer an, häufig sind sie nämlich in einer anderen Sprache verfasst als das Originaldokument und dies kann das Vorgehen bei der Auftragsausführung grundlegend ändern, da Urkundenübersetzer nur diejenigen Sprachen übersetzen dürfen, für die sie vereidigt sind, andererseits könnte der Einrichtung, der Sie die Übersetzung vorlegen wollen, dieser Stempel fehlen;
  • wir analysieren das Dokument genau, um herauszufinden, ob es auch Passagen in anderen Fremdsprachen enthält (z. B. ist der gesamte Text im kyrillischen Alphabet geschrieben, doch die erste und letzte Seite sind auf Kasachisch, der Rest jedoch in Russisch geschrieben);
  • wir kontrollieren, ob das Original vollständig ist, denn wir können dem Übersetzer den Text nicht ohne eine offensichtlich fehlende Unterschrift vorlegen (wenn diese mit Gewissheit auf dem Dokument ergänzt wird);
  • wir beurteilen Textwiederholungen auch im Rahmen eines Dokuments, aber auch dann, wenn Sie uns mehrere ähnliche Dokumente zur Übersetzung vorlegen, und bieten Ihnen einen entsprechenden Rabatt an;
  • wenn Sie uns mehrere gleiche Dokumente liefern, prüfen wir, ob sie haargenau gleich sind und wenn ja, wird jede weitere Ausfertigung von uns nur als beglaubigte Kopie berechnet;
  • aufgrund unserer Erfahrungen weisen wir Sie daraufhin, wenn wir im Original irgendeine Formalität finden, die Ihnen später Probleme bereiten könnte (z. B. wenn auf Dokumenten fürs Ausland anstelle der Beglaubigung direkt vom Notar ein Konzipient unterzeichnet hat oder das Dokument nur vom Standesamt beglaubigt wurde);
  • anhand der Einsichtnahme in das Dokument bestätigen wir die Möglichkeit der Realisierung einer Übersetzung mit der gewünschten Art der Bindung (z. B. Übersetzungen von Diplomen werden niemals mit dem Original des Diploms gebunden);
  • wir informieren Sie über das konkrete Vorgehen anhand des Zustands, in dem sich das Dokument befindet;
  • wir prüfen die Lesbarkeit des Dokuments (was man nicht lesen kann, kann man auch nicht übersetzen);
  • manchmal enthält auch ein scheinbar einfacher Text einen Satz mit höchst technischer Spezifikation, von der dann die Auswahl des Übersetzers und damit auch der Preis und die Dauer der Übersetzung abhängen;
  • anhand einer Zusammenfassung sämtlicher Umstände berechnen wir einen festen Preis, der für Sie endgültig ist, sodass Sie bei der Abholung der Übersetzung nicht unangenehm überrascht werden;
  • wir bestimmen den genauen Termin der Ausfertigung (denn erst wenn wir das Dokument sehen, können wir beurteilen, für welchen Übersetzer es geeignet ist und entsprechend seiner Verfügbarkeit schlagen wir Ihnen einen Termin vor);
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Für uns sprechen hunderte zufriedene Kunden, die sich immer wieder gern an uns wenden.

Wir lohnen ihnen dies mit großzügigen Treuerabatten.

Wichtige Kontakte

Rechnungsangaben

TOP PREKLADY, s.r.o.
Pražská 35
811 04 Bratislava

Id. Nr.: 35972351
DIČ: 2022116459
USt.-IdNr./UID: SK2022116459
Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I
Abt. Sro, Einlage Nr.:38908/B

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