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NOTARIELLE BEGLAUBIGUNGEN

Diese Zusatzleistung bieten wir Kunden, die eine beglaubigte Übersetzung zusammen mit der beglaubigten Kopie des Originaldokuments benötigen, aber keine Zeit oder Möglichkeit haben, dies selbst in die Hand zu nehmen.
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Die notariell beglaubigte Kopie wird mit der beglaubigten Übersetzung verbunden, wenn die Übersetzung nicht mit dem Originaldokument verbunden werden kann. Doch damit wir an Ihrer Stelle den Notar aufsuchen können, müssen Sie uns zuerst das Originaldokument vorbeibringen, ohne das der Notar seine Kopie nicht beglaubigen kann. Die notariell beglaubigte Kopie einigt sich dann zum Binden mit der beglaubigten Übersetzung.

Wenn Sie die notarielle Beglaubigung selbst erledigen möchten, sollte folgender Ablauf eingehalten werden: 

Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung eines slowakischen Dokuments im Ausland verwenden wollen, bitten Sie den Notar, die Dokumente für Zwecke im Ausland zu beglaubigen. Zu diesem Zweck muss direkt der Notar anwesend sein, da der Konzipient oder der vom Notar beauftragte Mitarbeiter nicht berechtigt ist, Beglaubigungen für das Ausland auszugeben, und so passieren könnte, dass man die Beglaubigung im Ausland nicht anerkennt. Empfehlung: Informieren Sie sich vor dem Besuch des Notariats, ob auch der Notar anwesend ist. Wenn Sie also zum Beispiel eine slowakische, notariell beglaubigte Geburtsurkunde haben und diese beglaubigt ins Deutsche übersetzt haben wollen, muss die notarielle Beglaubigung noch vor der eigentlichen Übersetzung erfolgen, da auch der Notarsiegel ins Deutsche übersetzt werden muss.

Wenn Sie aber ein Dokument in einer Fremdsprache beglaubigen wollen, müssen Sie einen Notar aufsuchen, der auch fremdsprachige Dokumente in dieser Sprache beglaubigt. Der Notar versieht die Urkunde mit einem slowakischen Siegel, wenn Sie also eine Übersetzung der Urkunde ins Slowakische beabsichtigen, dann ist der Stempel des Notars bereits slowakisch und muss nicht mehr übersetzt werden. Trotzdem muss zuerst der Notar aufgesucht und die Kopie beglaubigt werden, denn mit dieser Kopie wird dann die Übersetzung gebunden. 

Wenn Ihnen dieses Vorgehen zu kompliziert erscheint, vermitteln wir Ihnen die notarielle Beglaubigung einer Kopie Ihres Originaldokuments und anschließend die beglaubigte Übersetzung der notariell beglaubigten Kopie in einem Gesamtpaket.

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Wie man eine notarielle Beglaubigung bestellt

In erster Linie ist es notwendig, uns das Originaldokument zuzustellen, das vom Notar beglaubigt werden soll. Farbig eingescannte und per E-Mail zugestellte Dokumente können nicht beglaubigt werden.

Weitere Informationen, die wir für die Ausarbeitung des Preisangebots benötigen:

  • der gewünschte Ausfertigungstermin;
  • Ihre Kontaktdaten, für eventuelle Rückfragen (vor allem die Telefonnummer) und auch
  • die kompletten Rechnungsdaten (bei Privatkunden reicht die vollständige Wohnadresse aus).

Häufig gestellte Fragen

Kann auch ein Dokument in Fremdsprache beglaubigt werden?

Ja, doch es muss ein Notar aufgesucht werden, der die jeweilige Sprache beglaubigt. Informieren Sie sich also im Voraus telefonisch beim Notar oder überlassen Sie das Ganze einfach uns und wir erledigen das für Sie.

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Für uns sprechen hunderte zufriedene Kunden, die sich immer wieder gern an uns wenden.

Wir lohnen ihnen dies mit großzügigen Treuerabatten.

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Id. Nr.: 35972351
DIČ: 2022116459
USt.-IdNr./UID: SK2022116459
Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I
Abt. Sro, Einlage Nr.:38908/B

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