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Was ist eine amtliche Übersetzung?

Eine amtliche Übersetzung können Sie auch unter der Bezeichnung beeidigte Übersetzung oder beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung mit Stempel kennen. Sie wird so genannt, weil sie im Gegensatz zur gewöhnlichen Übersetzung mit einem Stempel des Übersetzers versehen wird, der sie übersetzt hat. Einen solchen Stempel hat nicht jeder Übersetzer, sondern nur derjenige, der anspruchsvolle Prüfungen absolviert hat und ein amtlicher Übersetzer wurde. In der Slowakei gibt es davon eine beschränkte Anzahl für jede Sprachkombination.

Damit amtliche Übersetzer die Übersetzung mit einem Stempel versehen können, müssen sie den Text zuerst präzise übersetzen (in die Übersetzung beziehen sie auch Informationen darüber ein, ob sich auf den Dokumenten Unterschriften und Stempel befinden und legen auch ihre Fassung vor). Ihre Übersetzung verbinden sie mit einer Trikolore mit dem Original, damit klar ist, von welchem Dokument sie die Übersetzung erstellt haben. Gleichzeitig fügen sie der amtlichen Übersetzung auch eine Erklärung bei, dass es sich um eine vollständige Übersetzung handelt und dass sie die Berechtigung haben, amtliche Übersetzungen zu erstellen. Eine solche Erklärung wird als Übersetzerklausel bezeichnet. Abschließend unterzeichnen sie die gesamte Übersetzung und versehen sie mit einem Siegel, das sie vom Justizministerium der Slowakischen Republik erhalten haben.

Die amtliche Übersetzung wird genutzt, falls Sie jemandem die Richtigkeit der Übersetzung belegen möchten, da nur eine amtliche Übersetzung eine Garantie für die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem beigefügten Original ist. Aus diesem Grund verlangen Behörden, Institutionen, aber auch Arbeitgeber oder Geschäftspartner eine amtliche Übersetzung und ihnen reicht keine gewöhnliche Übersetzung eines Dokuments, dessen Sprache sie nicht beherrschen.

Markmale einer  amtlichen Übersetzung:

  • Sie erhalten sie in Papierform
  • sie ist mit einer Trikolore verbunden
  • sie enthält eine Übersetzerklausel
  • auf ihr ist ein Siegel eines amtlichen Übersetzers

Wir erstellen für Sie amtliche Übersetzungen in allen Sprachkombinationen!
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Die Hauptunterschiede zwischen bescheinigter und nicht bescheinigter Übersetzung:


  Bescheinigte Übersetzung Nicht bescheinigte Übersetzung
Lieferungsart in Papierform in elektrischer Form
Form mehrere Blätter gebunden mit einem dreifarbigen Band mit dem Stempelabdruck des beeidigten Übersetzers am häufigsten in Word
Verwendung für amtliche Zwecke, zur Abgabe bei Institutionen und Behörden geeignet für informative, Marketing- und sonstige Zwecke
Bescheinigung der Richtigkeit einer Übersetzung in der Übersetzerklausel ohne Angabe dieser Aussage
Urheber der Übersetzung vom Ministerium bestellter, beeidigter Übersetzer ein beliebiger Übersetzer (bei uns nur ein erfahrener Fachmann/Fachfrau)
Name des Übersetzers auf der bescheinigten Übersetzung angegeben nicht angegeben
Möglichkeit einer Änderung der Übersetzung in die Übersetzung kann nicht eingegriffen werden der Kunde kann mit der Übersetzung nach eigenem Belieben arbeiten


Wir helfen Ihnen gern dabei, eine bescheinigte Übersetzung zu bestellen!

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TOP PREKLADY, s.r.o.
Pražská 35
811 04 Bratislava

Id. Nr.: 35972351
DIČ: 2022116459
USt.-IdNr./UID: SK2022116459
Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I
Abt. Sro, Einlage Nr.:38908/B

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